Wahlbehinderungen bei der Zulassung zur Münchner Kommunalwahl 2008!
   
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Einspruch gegen die Kommunalwahl

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An den
Stadtwahlleiter
Der Landeshauptstadt München
KVR
Ruppertstr. 19

München
Datum: 27.01.08

Sehr geehrter Herr Wahlleiter,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Möglichkeit des Einspruches betreffs der Ablehnung unseres Wahlvorschlages, des AUFBRUCH für Bürgerrechte Freiheit und Gesundheit (kurz: AUFBRUCH) bezüglich der Unterschriftensammlung für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl am 02. März 2008 nehmen wir hiermit wahr.

Rechtlich werden wir vertreten durch den Rechtsanwalt Herrn Reiner Lang, München. (siehe Vollmacht und Anwaltsschreiben)

Die Unterschriftsleistung der Bürger für den Aufbruch war begleitet von erheblichen wahlmanipulativen Manövern von Seite der zuständigen Behörde. Da diese Wahlmanipulationen gehäuft und gezielt auftraten, kann von einem verzeihlichen menschlichen Versagen bei der erstmaligen Anwendung eines Gesetzes nicht gesprochen werden. Da zudem die in der Anlage beigefügten eidesstattlichen Zeugenaussagen zweifellos nur die Spitze eines Eisberges darstellen, ist aufgrund des Wiederholungscharakters davon auszugehen, dass dadurch nur ein Bruchteil der unterschriftswilligen Bürger ihre Unterschrift unter die Stadtrats- und Oberbürgermeisterliste des AUFBRUCH geleistet hat und leisten konnte.

Dass ein ungestörter Wahlvorgang bzw. eine ungestörte Unterschriftsabgabe auch beim aktiven Mitarbeiterstab der Partei eine völlig andere Dynamik kreiert als die offenkundig minimierte reale Unterschriftszahl, braucht nicht weiter betont werden. Somit ist die offenkundige Möglichkeit in den Raum zu stellen, dass durch die nachfolgend aufgezeigten Wahlbehinderungsmanöver der AUFBRUCH konkret um die Möglichkeit gebracht wurde, die erforderlichen Stimmen zu erbringen.

Punkt 1

Betrifft zunächst ein Unterschriftsreduktionsmanöver, dass alle neu sich bewerbenden Parteien und Gruppierungen in Mitleidenschaft nehmen musste:
In der Bezirksinspektion West, im Pasinger Rathaus, waren in sensiblen Öffnungszeiten (siehe die Zeugenaussagen vom 19.1.08.) die großen üblicherweise geöffneten Türen zum Rathaus verschlossen und nur im Rückgebäude, Zugang Rathausgasse, eine kleine Seitentür ausschließlich über einen zumeist übersehenen Türöffner in Hüfthöhe betretbar.
Wie die gehbehinderte 80 jährige Musikpädagogin Frau S. M. und ihre Tochter, die Lehrerin Frau U. M. uns mitteilten, war diese Tür mit ihrer Öffnungsmöglichkeit aufgrund mangelnder Hinweise und Beschriftung nicht auffindbar. Sie erzählten von diversen Bürgern, die bei angegebener Öffnungszeit bis 16 Uhr um 15.30 Uhr ebenfalls trotz intensiven Suchens diese Türe nicht fanden und schwer enttäuscht und unverrichteter Dinge, wie auch die beiden Zeuginnen, ohne abgegebenen Unterschriften wieder nach Hause fuhren.

Diese schwere Zugänglichkeit wird auch durch die Zeugenaussagen des Rechtsanwaltes R.L. sowie durch die Aussagen des Elektrotechnikers M. F. bestätigt. Eine diesbezügliche Bestätigung hat die Zeugin A. S. mit einer Videokamera dokumentiert und als DVD in der Anlage beigefügt (siehe auch Anwaltschreiben RA Reiner Lang).

Punkt 2

Die Existenz der Partei Aufbruch wurde verschiedentlich, und zwar in der Stadtinformation – Marienplatz als auch in der Bezirksinspektion Ost – Trausnitzstr. 33 schlicht in Abrede gestellt.
Drei kommunalwahlberechtigten Mitbürgern italienischer Herkunft, die nach der Liste für die Partei AUFBUCH fragten, wurde kurz und bündig mitgeteilt, „diese Parte gäbe es nicht“. (siehe Anlage eidesstattliche Erklärung P., R., B.)
Erst nach hartnäckigen Beharren und 10 Minuten Warten kam schlussendlich ein Beamter mit der Liste, ließ sie unterschreiben und beschied ihnen, dass damit alles zu Ende sei .
Nur das nochmalige Beharren der italienischen EU-Bürger bewegte den Beamten, auch die Oberbürgermeister-Unterschriftenliste herauszurücken. Insgesamt mussten sich diese EU-Bürger für das Leisten Ihrer Unterschriften, normalerweise ein Vorgang von wenigen Minuten, nicht weniger als 30 Minuten in der Bezirksinspektion in der Trausnitzstr. 33 aufhalten bzw. warten.
Eine ähnliche Leugnung der Existenz des AUFBRUCH erfuhr die deutsche Bürgerin Frau P. (siehe Anlage eidesstattliche Erklärung P. R. Auf ihre dreimalige Frage nach der Liste der Partei Aufbruch wurde ihr von Seite des Beamten geantwortet, „er wüsste nicht, was sie meinte.“ Erst, als die Dame energisch und ungehalten wurde, gab auch er schlussendlich die Liste heraus und entschuldigte sich in dem Sinne, er dürfe sich zu diesem Verhalten nicht äußern.

Punkt 3

Große Schwierigkeiten bereitet es der kommunalen Beamtenschaft offenbar auch, neben der Stadtratsliste für den AUFBRUCH auch die OB-Kandidatenliste des AUFBRUCH den unterschriftswilligen Bürgen zur Unterschrift auszuhändigen.
Diese Erfahrung machten die 3 italienischen EU-Mitbürger (siehe Anlage) in der Trausnitzstr. und Frau R. S. in der Stadtinformation. Die italienischen Mitbürger ließen sich, wie schon geschildert, nicht abschütteln und konnten nach einer „Strafrunde Warten“ auch diese Liste unterschreiben.

Frau R. S., eine Rentnerin, war dagegen so verdattert, dass sie der Suggestion, nur eine Liste unterschreiben zu dürfen, erlag, und auf diese Weise statt wie von Ihr beabsichtigt, zwei Stimmen dem AUFBRUCH zu geben, diesen eben nur mit einer unterstützen konnte.

Die Münchner Stadtbediensteten schrecken nicht einmal davor zurück, auch Stadtratskandidaten unserer Partei Falschinformationen zu liefern. So wurde den Stadtratskandidaten A.S. ebenso wie H. M. und Frau G. H. dezidiert und wiederholt die Möglichkeit einer Unterschriftsleistung unter die OB-Kandidatenliste für den AUFBRUCH zu tätigen, in Abrede gestellt.
Nur energisches Beharren von Frau S. und Frau H. führte schlussendlich zum Erfolg. -Nachdem Herr H. M. das ENTWEDER / ODER Manöver in der Stadtmitte erlebte, erfuhren Frau S. und Frau H. dies in der Bezirksinspektion West (im schwer zugänglichen) Pasinger Rathaus.

Eklatant ist der Fall von Frau H. im zusätzlichen Maße, weil die gleiche Beamtin, bei der Frau S. ihre Unterschrift geleistet hatte, von Frau Scheiner eindeutig auf ihr Recht der Unterschriftsleistung bei der OBListe – auch als Stadtratskandidatin- hingewiesen wurde. Trotzdem vollführte die gleiche Beamtin das gleiche Verwirrspiel bei Frau G. H. 10 Minuten später! -Insofern besteht hier der klare Hinweis auf ein bewusst gelenktes wahlfälschendes Täuschungsmanöver.
Frau P. schlussendlich, die sich aufgrund aggressiver Abfangmethoden einer Gruppierung täuschen lies und ihre Unterschrift deshalb fälschlich dieser anderen Gruppierung gab, fragte ganz gezielt den Beamten in der Stadtinformation, ob sie diese Unterschrift nicht ändern könne, weil ihr die Ziele des AUFBRUCH absolut vorrangig wären. Obwohl der einschlägige Gesetzestext das Umtauschen zugunsten einer anderen Partei als Möglichkeit vorsieht, wurde ihr dies vom zuständigen Beamten glatt verneint. Als

Punkt 4

ist darauf hinzuweisen, dass die Unterschriftsleistung von Seiten der Behörde für den Bürger außerordentlich zeitaufwendig gestaltet wurde. Unsere 3 EU-Mitbürger waren nicht weniger als eine halbe Stunde in der Bezirksinspektion Ost Trausnitzstr. 33 notwendig, Frau A.S, berichtet von einer Bürgerin, die wegen zwei vor ihr stehenden Unterschriftswilligen Bürger eine halbe Stunde zu warten hatte.

Ein derartig zeitaufwendiges Verfahren ist für Berufstätige oder auch kranke Bürger unmöglich und auch für letztendlich jeden Bürger eine Zumutung.
Auch dies Manöver wirkt als empfindliche Wahlbremse.

Diese Wahlverhinderungsmanöver liefen nicht nur allesamt im Münchner Westen, im Bereich Münchens, indem die Partei AUFBRUCH aufgrund früherer Wahlen und vielfältigster Vortragstätigkeit am bekanntesten ist. Sie liefen auch in der Stadtmitte, auch in der Bezirksinspektion - Ost und anzunehmender Weise wohl auch in den anderen für die Unterschriften deklarierten Stellen.

Da diesen verschiedenen Verhinderungsmanövern eine geradezu strategische Systematik nicht abgesprochen werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass das mehrfache dessen an Bürgern, die schlussendlich zur Unterschrift gelangten, an ihrer Unterschriftsleistung gehindert wurden.

Da für die Zeit der Erbringung der Unterschriften demokratische Grundrechte und Spielregeln gesetzlich garantierter Fairness vielfältig in so grundlegender Weise gestört wurden, muss von Seiten des AUFBRUCH eine Wiederholung der Unterschrift – Sammelzeit gefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Hans-Christoph Scheiner
Landesvorsitzender des „AUFBRUCH“ in Bayern
www.partei-aufbruch.de